Hausordnung
1. Geltungsbereich und Zweck der Ordnung
Diese Hausordnung gilt für das „Vitalwerk“ und ist verbindlich.
Sie dient der Ordnung und Sicherheit im und am Objekt sowie für deren Besucher. Im gesamten Objekt ist auf Ruhe, Ordnung und Sauberkeit zu achten, damit jeder Besucher ein Optimum an Erholung und Freizeitvergnügen erhalten kann. Wenn Sie dieses möchten, dann gestehen Sie es auch bitte jedem anderen zu.
2. Zutritt
Der Zutritt ist jedem gestattet, der frei von ansteckenden Krankheiten, nicht alkoholisiert sowie für die Sport – und Saunabereiche eine entsprechende Mitgliedschaft abgeschlossen hat. Der Aufenthalt im Gebäude und das Training an den Geräten findet in Eigenverantwortung und unter Ausschluss der Haftbarkeit des Betreibers und des Personals statt. Für Beschädigungen haftet der Verursacher. Das Training außerhalb der betreuten Zeiten ist nur mit einem Trainingspartner der ebenfalls Mitglied ist gestattet. Ein alleiniges Training ist nicht erlaubt!
3. Verhalten
Da Ihnen sicherlich Anstand und Sitte keine Fremdwörter sind, bitten wir Sie, in unserem Objekt Ruhe, Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit zuwahren.
Damit wir lange etwas von dieser schönen Einrichtung haben sowie alles eine Menge Geld kostet, sind alle Anlagen, Einrichtungen und Geräte pfleglich zu behandeln. Geschieht dieses nicht und wir können Ihnen eine böswillige Absicht nachweisen, haften Sie natürlich für Schäden und Kosten. Und das muss doch nicht sein, oder wie ist Ihre Meinung hier zu? Haben Sie sich schon einmal etwas gebrochen? Wir hoffen zu Gunsten Ihrer Gesundheit – Nicht-.
Damit dieses so bleibt und auch anderen Gästen nichts Böses widerfährt, bitten wir Sie, Kleingeräte (Hanteln, Hantelscheiben, Bänder und Gürtel) nach dem Gebrauch wieder aufzuräumen. Unser Team ist nicht dafür da, Ihnen etwas nachzuräumen, sondern Sie optimal zu betreuen und zu beraten.
Treten doch einmal Schäden auf, was immer möglich ist, benachrichtigen Sie uns bitte sofort. Nur so können wir dafür sorgen, dass diese Schäden schnellstmöglich behoben werden und das Versprechen wir Ihnen.
Bitte keine Geräte blockieren. An einen Kraft- Gerät können bequem bis zu drei Personen gleichzeitig Trainieren. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist im gesamten Objekt nicht gestattet.
Sie können uns glauben, es sind keine schlechten Absichten damit verbunden, sondern es ist aus versicherungstechnischer Sicht nicht vertretbar. Außerdem sind unsere Getränke kostengünstig und für sportliche Aktivitäten bestens geeignet.
Das Rauchen und das mitbringen und betätigen von Handys in den Sportbereichen ist nicht gestattet, hierfür stehen Dir die ausgewiesenen Bereiche offen. Möchten Sie gern in der Schweißlache eines Vorgängers liegen? Schon der Gedanke daran ist sicherlich nicht sehr angenehm oder? Darum, für den Aufenthalt beim Gerätetraining und im Kursbereich, ist ein Handtuch mitzunehmen und unterzulegen.
Beim trainieren bitten wir die Herren keine ärmellosen Shirts zu tragen und außerhalb der Sanitärräume nicht mit freiem Oberkörper zu kokettieren.
Das Betreten der Trainingsfläche ist nur mit sauberen Trainingsschuhen, welche nicht auf der Straße getragen werden, gestattet. Der Saunabereich ist nur mit Badeschuhen und einem großen Handtuch zu betreten. Damit es beim Saunieren nicht müffelt ist vor dem Schwitzbad ein ordentlicher Duschgang vorgesehen. Bitte kein Schweiß auf das blanke Holz, dafür ist das große Badetuch zu benutzen. Der Ruheraum heißt nicht nur so, sondern dort sollte auch wirklich Ruhe herrschen. Pilze, Keime und Konsorten lauern überall, da hilft auch unsere gute Hygiene nicht.
Tragen Sie im Duschbereich bitte immer Badeschuhe. Und denken Sie bitte daran: Monatsbinden etc. gehören verpackt in die dafür vorgesehenen Mülleimer. Kinder haben auf der Trainingsfläche nicht ́s zu suchen. Sie sind zu zart, stellen Sie sich vor, sie kommen unter oder zwischen die Gewichte. In allen Bereichen haften die Eltern und Erziehungsberechtigten für eventuelle Unfälle oder Schäden. Würden Sie sich auch freuen, wenn Sie einen geliebten Gegenstand wiederbekommen? Darum bitten wir Sie, gefundene Sachen an der Rezeption abzugeben. Wir suchen den Eigentümer und geben den nachweislich Berechtigten die Sachen zurück. Wird der ehemalige Eigentümer nicht ermittelt, so werden die Gegenstände spätestens nach drei Monaten vernichtet.
Im übrigen sollten Sie keine Wertsachen mitbringen, denn wir übernehmen keine Haftung hierfür. Und für den Rest der Sachen ist grundsätzlich der verschlossene Schrank zu benutzen.
4. Bei Verstößen
Besucher, die dieser Hausordnung nicht nachkommen wollen, haben den Aufforderungen unserer Mitarbeiter Folge zu leisten und das Objekt sowie das Grundstück zu verlassen. Nötigenfalls lassen wir unser Hausrecht auch durch geeignete andere Maßnahmen durchsetzen. Dies muss nicht sein und es wäre ziemlich peinlich, oder?